Hauptuntersuchung § 29 StVZO
HU-Plakette fällig? Der Fuchs hilft Ihnen gerne weiter!
Wir führen für Sie die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO durch. Diese beinhaltet auf Wunsch auch die Untersuchung zur Umweltverträglichkeit (im allgemeinen AU genannt). Kommen Sie einfach an einer unserer Prüfstellen vorbei, oder vereinbaren Sie telefonisch oder online einen Termin.
Gutachten § 19/2 und § 21 StVZO
Seit der Liberalisierung des § 21 StVZO inklusive § 19 (2) StVZO im März 2019 nimmt der Technische Dienst auch Aufgaben für umgangssprachlich so genannte „Vollgutachten“ und „Einzelabnahmen“ wahr. Hierzu gehören beispielsweise klassisch Tuningfahrzeuge, aber auch importierte Gebrauchtwagen und auch Fahrzeuge, die keine Zulassungspapiere mehr besitzen oder sehr lange nicht mehr in Betrieb waren. Ihre Experten helfen in jedem Fall gerne und begleiten auch größere Projekte von Anfang an.
Änderungsabnahmen § 19 (3) StVZO
Wir helfen bei jeder Art von Änderung die am Fahrzeug durchgeführt wird und nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen wir ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht. Bei Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme nahezu immer vorgeschrieben. Kommen Sie zu Ihren Experten, wir beraten Sie gern.
Gutachten nach § 13 EG-FGV
Soll ein einzelnes Fahrzeug, das über keine Typgenehmigung verfügt, in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen werden, besteht die Möglichkeit, ein Gutachten erstellen zu lassen. Nach der Zuteilung der Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt kann dieses Fahrzeug in der gesamten EU zugelassen werden. Unsere Experten sind Unterschriftsberechtigte für den technischen Dienst der GTÜ und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug.
Oldtimergutachten § 23 StVZO
Um das begehrte H- Kennzeichen zu erhalten, muss eine Überprüfung nach §23 StVZO erfolgen. Diese hat technisch gesehen den Umfang einer Hauptuntersuchung. Zusätzlich dazu bewerten unsere Experten die Originalität und denPflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs.
Ausnahmegutachten nach § 70 StVZO
Sie möchten eine unteilbare Ladung mit Überlänge, -breite oder -höhe oder eine besonders schwere Ladung mit Ihrem Fahrzeug transportieren und die Abmessungen des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination entsprechen nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)? Dann benötigen Sie ein Ausnahmegutachten nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Als Unterschriftsberechtigte des technischen Dienst der GTÜ helfen unsere Experten auch in diesen Fällen sehr gerne weiter und beraten Sie umfassend.