Willkommen im Fuchsbau

Fuchs Sachverständige und Prüfingenieure ist das Traditionsunternehmen unter den freien Sachverständigenbüros. Über 30 Kollegen arbeiten im Raum Göppingen, Ulm, Schwäbisch Gmünd, Aalen und Crailsheim in Baden-Württemberg und Bayern. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Auto und Kfz und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Unsere Kfz-Sachverständige, Techniker, Gutachter und Prüfingenieure arbeiten sowohl für private Auftraggeber und Versicherungen als auch für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Standorte der Füchse

– Göppingen
– Ulm
– Abtsgmünd
– Schwäbisch-Gmünd

Standorte mit ihren Öffnungszeiten im Überblick finden Sie hier

Willkommen im Fuchsbau

Fuchs Sachverständige und Prüfingenieure ist das Traditionsunternehmen unter den freien Sachverständigenbüros. Über 30 Kollegen arbeiten im Raum Göppingen, Ulm, Schwäbisch Gmünd, Aalen und Crailsheim in Baden-Württemberg und Bayern. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Auto und Kfz und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Unsere Kfz-Sachverständige, Techniker, Gutachter und Prüfingenieure arbeiten sowohl für private Auftraggeber und Versicherungen als auch für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Standorte der Füchse

Göppingen
Ulm
Abtsgmünd
Schwäbisch-Gmünd

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»Experten seit 1954«

Schadenbegutachtungen

Nach einem Verkehrsunfall ist eine  sorgfältige Beurteilung des Schadens an Ihrem Fahrzeug wichtig. Verlassen Sie sich dabei auf die Erfahrung Ihrer Experten. Wir ermitteln auf Grundlage der aktuellen Rechtssprechung und neutral die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Seit 1954 sind wir Ihr Partner bei der Schadenbewertung. Von der Ermittlung der Schadenhöhe, der Schadensursache bis hin zur Beweissicherung und Dokumentation von Wertminderungen.

Bei einem Schaden der durch eigene Unachtsamkeit entstanden ist, greift häufig die eigene Kaskoversicherung und übernimmt die Reparaturkosten des entstandenen Schadens. Im Auftrag der Versicherung erstellen wir für diesen Fall ein Schadengutachten das als Regulierungsgrundlage dient und Klarheit schafft.

Bei einer Fahrzeugbewertung dokumentieren wir als Ihre Experten die am Fahrzeug vorhandenen Mängel und dokumentieren daraus resultierende Minderwerte in einem Zustandsbericht. Abweichungen vom Standard aufgrund beschädigter Teile oder Unfallschäden weisen wir aus, errechnen eventuelle daraus resultierende Wertminderungen und helfen somit allen Beteiligten in einem transparenten Prozess.

Ein Schaden durch einen Hagelschlag ist abgedeckt, wenn für das Fahrzeug mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. Es handelt sich dabei also um ein Kasko Gutachten bei dem auch die selben Regeln gelten. Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich über den entstandenen Schaden und lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht ohne Freigabe durch die Versicherung reparieren. Dabei hilft ein Gutachten Ihrer Experten aus dem Haus des deutschen Hagel Papst! Dieses erstellen wir im Auftrag der Versicherung und helfen somit bei der Regulierung.

Ein klassisches Fahrzeug ist für den Besitzer in der Regel kein reines Fortbewegungsmittel, meist hat es einen darüber hinaus gehenden emotionalen Wert der nicht zwingend mit dem aktuellen Marktwert übereinstimmt. Damit in Schadenfall dem Schreck keine böse Überraschung folgt, oder zur Orientierung für den Kauf oder Verkauf, ermitteln wir als Ihre Experten und Classic Data Partner den Zustand Ihres Old- oder Youngtimers.

AMTLICH LEISTUNGEN IM AUFTRAG DER GTÜ

HU-Plakette fällig? Der Fuchs hilft Ihnen gerne weiter! Wir führen für Sie die Haupt­untersuchung (HU) nach § 29 StVZO durch. Diese beinhaltet auf Wunsch auch die Untersuchung zur Umweltverträglichkeit (im allgemeinen AU genannt). Kommen Sie einfach an einer unserer Prüfstellen vorbei, oder vereinbaren Sie einen Termin. Telefonisch oder online, einfach auf den Fuchs klicken! mehr erfahren

Wir helfen bei jeder Art von Änderung die am Fahrzeug durchgeführt wird und nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erfordert, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Dieser entnehmen wir ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht. Bei Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme nahezu immer vorgeschrieben. Kommen Sie zu Ihren Experten, wir beraten Sie gern.

Um das begehrte H- Kennzeichen zu erhalten, muss eine Überprüfung nach §23 StVZO erfolgen. Diese hat technisch gesehen den Umfang einer Hauptuntersuchung. Zusätzlich dazu bewerten unsere Experten die Originalität und denPflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs.

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TECHNISCHER DIENST IM AUFTRAG DER GTÜ

Seit der Liberalisierung des § 21 StVZO inklusive § 19 (2) StVZO im März 2019 nimmt der Technische Dienst auch Aufgaben für umgangssprachlich so genannte  „Vollgutachten“ und „Einzelabnahmen“ wahr. Hierzu gehören beispielsweise klassisch Tuningfahrzeuge, aber auch importierte Gebrauchtwagen und auch Fahrzeuge, die keine Zulassungspapiere mehr besitzen oder sehr lange nicht mehr in Betrieb waren. Ihre Experten helfen in jedem Fall gerne und begleiten auch größere Projekte von Anfang an.

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Soll ein einzelnes Fahrzeug, das über keine Typgenehmigung verfügt, in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen werden, besteht die Möglichkeit, ein Gutachten erstellen zu lassen. Nach der Zuteilung der Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt kann dieses Fahrzeug in der gesamten EU zugelassen werden. Unsere Experten sind Unterschriftsberechtigte für den technischen Dienst der GTÜ und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung für Ihr Fahrzeug.

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Sie möchten eine unteilbare Ladung mit Überlänge, -breite oder -höhe oder eine besonders schwere Ladung mit Ihrem Fahrzeug transportieren und die Abmessungen des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination entsprechen nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)? Dann benötigen Sie ein Ausnahmegutachten nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Als Unterschriftsberechtigte des technischen Dienst der GTÜ helfen unsere Experten auch in diesen Fällen sehr gerne weiter und beraten Sie umfassend.

Dienstleistungen im überbetrieblichen Arbeitssicherheitsdienst

Der Arbeitgeber ist vom Gesetzgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor negativen Auswirkungen aller Art am Arbeitsplatz zu schützen. Ihre Experten helfen Ihnen gerne dabei aus der reinen Pflicht einen Vorteil für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu machen. Gesunde Mitarbeiter, sichere Anlagen und Prozesse sind schon immer die beste Voraussetzung für Erfolg. Gerne unterstützen wir Sie bei einer effizienten und rechtssicheren Umsetzung der Arbeitssicherheitsvorschriften in Ihrem Unternehmen.

Arbeitgeber sind verpflichtet Ihre Mitarbeitenden über Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit in geeigneter Form zu unterweisen. Dies geschieht gefährdungsabhängig oder bei besonderen Anlässen, jedoch mindestens einmal im Jahr. Unterweisungen oder Schulungen können auch online durchgeführt werden. Ihre Experten helfen Ihnen gerne.

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet alle Gefährdungen in Ihrem Unternehmen zu ermitteln und daraus Maßnahmen zur Arbeitssicherheit abzuleiten. Dies übernehmen wir gerne für Sie. Unsere Experten erstellen für Sie Gefährdungsbeurteilungen, verfassen Betriebsanweisungen und schulen wenn notwendig Ihre Mitarbeiter.

Unter einer umfassenden Betreuung bei der Arbeitssicherheit verstehen wir die Gesamtheit aller einzelnen Themen. Beratung, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Begehungen und mehr. Alles was notwendig ist um Sie und Ihre Mitarbeiter zu schützen, Ihre Prozesse dabei optimal zu halten und mit Ihnen für Ihren Erfolg zu arbeiten. Gerne erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot.